Regelungen die in 2022 ab 20. November 2022 aktiviert wurden:
(Eigenentscheidung Wolfgang Ratschmeier unter Berücksichtigung Gesetzlicher Regelungen fließt mit ein)
Schutzmaßnahmen, Maskenpflicht und Impfnachweis:
Während des Besuchs bei Wolfgang Ratschmeier ist auch bei aufgehobener gesetzlicher Verpflichtung nach Hausrecht durch Wolfgang Ratschmeier in den Räumlichkeiten stets eine FFP2 Maske zu tragen und Mund und Nase damit zu umschließen/bedecken. Gerade bei Fußpflege und „Face to Face“ Terminen bei denen man sich in das Gesicht blickt ist stets die Maske zu tragen.
Sonderregelungen nach geführter Anweisung ist aktiv bei kosmetischen Gesichtsbehandlungen, bei denen die Gesichtshaut um Mund und Nase mitbehandelt werden, dass die Maske auf Hinweis zeitweise abgenommen wird. Dabei sitzt der Behandelnde hinter dem Besucher und der Besucher führt während der Behandlung keine angeregte Konversation mit starkem Aerosol-Austritt. Bitte helfen Sie zu jeder Zeit mit, die Ansteckungsgefahr zu minimieren.
Regelung Bayern:
In Bayern gilt nach unserer Kenntnis ab dem 16.11.2022 die sogenannte AV Corona-Schutzmaßnahmen, die statt einer Absonderung von positiv Getesteten nur noch persönliche Schutzmaßnahmen vorsieht. Die Regelung ist vorerst bis 31. Januar 2023 befristet.
Die persönlichen Schutzmaßnahmen, also Maskenpflicht und gegebenenfalls Betretungs- und Tätigkeitsverbot, gelten für fünf Tage nach dem Tag der positiven Testung, sofern die Person am Ende des fünften Tages 48 Stunden lang symptomfrei war. Ansonsten gelten sie bis maximal zehn Tage nach dem Test. Ein positiver Antigentest kann durch einen anschließenden negativen PCR-Test falsifiziert werden, so dass die Maßnahmen mit Bekanntgabe des negativen Ergebnisses enden. (Nr. 2 AV Corona-Schutzmaßnahmen)
Gesichtsbehandlungen, Maniküre, Fußpflege, Rücken- & Wohlfühlbehandlungen können gebucht werden
Hier finden Sie die aktuelle Sieben-Tages-Inzidenz
Wichtige Hinweise während der Pandemie und Links zu weiterführenden Seiten
(Wolfgang Ratschmeier, kann keine Garantie übernehmen, dass die Links über die Zeit immer fehlerfrei funktionieren (wenn diese z.B. druch den Anbieter modifiziert, verändert oder gelöscht werden).
- Testmöglichkeiten in Apotheken ---> https://www.schnelltest-apotheke.de/
- Informationen zu den Testmöglichkeiten im Nürnberger Land
- YouTube Videokanal der Bayerischen Staatsregierung
- Regierungserklärungen (Information wie es weitergeht)
- Was gilt wo? corona-katastrophenschutz.bayern.de
- Robert Koch-Institut: COVID-19-Dashboard
- Bayerische Staatsregierung - Coronainformation auf einen Blick
- Häufige Fragen - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (bayern.de)